Ferienfluggesellschaften werden als die Fluggesellschaften definiert, die vorwiegend Reiseziele anfliegen, die Urlaubsziele der Deutschen sind. Sie übernehmen im Auftrag von Reiseveranstaltern die Beförderung von Pauschalflugreisenden im Bedarfsluftverkehr nach festen Abflugzeiten oder als Linienflüge. Synonym werden oftmals die Begriffe Charterfluggesellschaften oder Touristikflug­gesellschaften bzw. tourismus-orientierte Fluggesellschaften verwendet. Derzeit wandeln sich die ursprünglichen Ferienfluggesellschaften von Bedarfsfluggesellschaften für Veranstalter zu preisorientierten Linienfluggesellschaften. Gerade die Zunahme der Einzelplatzbuchungen und der Ausbau der Städteverbindungen erfordern feste Flugpläne und einen ganzjährigen Betrieb. Unterscheidungsmerkmale im Vergleich zum Linienflugverkehr sind der Punkt-zu-Punkt-Verkehr und der Vertrieb, der zum Großteil über Reiserveranstalter und dem Verkauf von Pauschalreise-Paketen erfolgt.